Fahrschule Wanner dein Begleiter zum Führerschein
Die Fahrschule in Obergünzburg
Möchtest Du sicher und erfolgreich Fahren lernen und trotzdem Spaß an der Ausbildung haben? Wir wollen Dir dabei helfen, deinen Führerschein zu bekommen und garantieren Dir die volle Unterstützung bei Theorie und Praxis.
So macht das Fahren lernen Spaß! Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an.
Bester Service
Vom Antrag bis
zur bestandenen
Prüfung
Zu deiner Zeit
Deinen Terminwünschen
passen wir uns
bestmögich an
Zu jedem Alter
Egal weches Alter oder
welche Fahrerlaubnis.
Wir freuen uns auf Dich
Individuelle Betreuung
Wir passen uns
jedem Fahrschüler
individuell an
Sympathische Lehrer
Ein junges und
motiviertes Team steht
Dir zur Seite
Doppelpedale
Alle Autos verfügen
natürlich über
Doppelpedalerie
Digitales Lehrmaterial
Sowohl beim Lernen,
wie auch in der
theoretischen Prüfung
Bestes Klassenzimmer
Ein modern eingerichteter
Unterrichtsraum steht
Dir zur Verfügung
Mit Fahrschule Wanner bin ich in kürzester Zeit erfolgreich zu meinem 125er Führerschein (A1) gekommen und seitdem sicher unterwegs. Deshalb komme ich jetzt für meinen Auto Führerschein zum besten Team in Obergünzburg wieder!
Pascal
Ich hab mich für die Fahrschule Wanner entschieden, weil es dort sympathische & kompetente Fahrlehrer gibt, die mit viel Geduld alles erklären. Außerdem ist es wirklich Spitze, dass man abgeholt wird, wenn es sich einrichten lässt. Super Service!
Celina
Meine Auto Führerscheinausbildung bei Fahrschule Wanner hat mir sehr gut gefallen, deshalb habe ich gleich meinen Anhänger Führerschein angehängt. Pünktlich zu meinem Geburtstag hatte ich meinen erfolgreichen Abschluss der Prüfungen. Danke an das gesamte Team!
Patrick
Unsere angebotenen Führerscheinklassen
Voll informiert mit der richtigen Klasse in den Führerschein starten
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Führerscheinklasse A
Krafträder ohne Leistungs- oder Hubraumbeschränkung Dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (nach mind. 2 Jahre Klasse A2), 21 Jahre nach dreirädrigem KFZ mit mehr als 15 kW
Führerscheinklasse A2
Krafträder mit einer Leistung von max 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre – Keine Theorie-Prüfung nach 2 Jahren Vorbesitz A1
Führerscheinklasse A1
Krafträder bis 125 cm³ , Leistung max 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg, keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 16 Jahre
Führerscheinklasse AM
Bisher Klasse M und S
Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 cm3 oder Elektromotor Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und 50 cm3
Mindestalter: 16 Jahre
Führerscheinklasse L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/hgeführt werden, sowie
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Staplerund andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre
Prüfbescheinigung Mofa
Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
- Unter die Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
- Mobilitätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfenverordnung
0178 410 54 38
Noch offene Fragen?
Wir beraten dich gerne individuell
Oder du kommst direkt vorbei und besuchst uns in der Fahrschule
und nimmst gleich die erste Theorieunterrichtsstunde mit.
Marktplatz 8
87634 Obergünzburg
Tel: +49 (0) 178 410 54 38
Email: info@fahrschule-wanner.de