Leistungen

Unsere Leistungen

Von Mofa bis Auto

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Klasse B197

Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombiniert ohne Einschränkungen. Praktische Prüfung mit unserem Seat Cupra Automatik.

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Klasse A2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Klasse B196

fünfjähriger B-Vorbesitz erforderlich

Krafträder mit

  • höchstens 125cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11kW (15PS) und 
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg,

Kann auch auf Automatik-Roller gemacht werden

auch mit Beiwagen.

Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Prüfbescheinigung Mofa

Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h verlangt:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
  • Unter die Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist
  • Mobilitätshilfen im Sinne der Mobilitätshilfenverordnung

Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/hgeführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinenselbstfahrende Futtermischwagen, Staplerund andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Wichtige Informationen

Anmeldung, Theorieunterricht, Zahlung, uvm.

 

Durchführung von ASF-Seminaren

Wir helfen dir auch, solltest du ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen müssen.

 

Infos zur Anmeldung

Anmeldung immer Montag und Donnerstag von 18.30 – 19 Uhr in der Fahrschule, per E-Mail oder telefonisch.
Das solltest Du zur Anmeldung mitbringen:

  • Nachweis über Erste Hilfe / Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest (gibts beim Opitker unter Vorlage des Ausweises) nicht älter als 2 Jahre
  • 2 biometrische Passbilder

zusätzlich beim begleiteten Fahren mit 17:

  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson/en (beidseitig)
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson/en (beidseitig)

Nach der Anmeldung wird von uns der Antrag für die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt. Erst wenn dieser vom Landratsamt bearbeitet wurde (dauert ca 3-5 Woche) kannst du die Theorie-Prüfung ablegen.

 

 

Voraussetzungen für die Begleitperson beim begleitenden Fahren

Die Person muss

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • und mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet

sein.

 

Theorie

Die theoretische Ausbildung ist aufgeteilt in Grundunterricht sowie in den, für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Zusatzunterricht. Der Grundstoff umfasst 12 Lektionen, wobei einem Fahrschüler mit einer bereits vorhanden Führerscheinklasse 6 Grundlektionen angerechnet werden.

Der Zusatzstoff umfasst für

A4 Doppelstunden je 90 Min.
A14 Doppelstunden je 90 Min.
B2 Doppelstunden je 90 Min.
AM2 Doppelstunden je 90 Min.
L2 Doppelstunden je 90 Min.

 

Praxis

Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Rahmenplan und wird aufgeteilt in :

  • Grundstufe
  • Aufbaustufe
  • Leistungsstufe
  • Stufe der Sonderfahrtenz.B. für die Klassen B, A, A1 (ohne Vorbesitz) 5 Überlandfahrten | 4 Autobahnfahrten | 3 Nachtfahrtenoder für A (bei Vorbesitz A1) 3 Überlandfahrten | 2 Autobahnfahrten | 1 Nachtfahrt
  • Reife- und Teststufe

Gerne nehmen wir auch Eltern oder zukünftige Begleitpersonen nach vorheriger Absprache bei Fahrstunden mit.

 

Unterrichtszeiten

Grundunterricht: Montag und Donnerstag von 19 Uhr – 20:30 Uhr
Zusatzunterricht: nach vorheriger Absprache

 

Preise

Preise sind in einem Dienstleistungsbetrieb – wie einer Fahrschule – leider nicht vergleichbar, denn Fahrausbildung ist keine Ware, die man kauft. Es entscheiden Einsatz, eigenes Können, richtige Selbsteinschätzung und Engagement des Fahrlehrers, des Schülers sowie des ganzen Teams. Ein abgestimmtes MITEINANDER und das Vertrauen führen dann auch zum gewünschten Erfolg.
Preisanfragen gerne über Kontakt.

 

Zahlung

Eine gute Ausbildung kostet Geld. Mach Dir bitte vor der Anmeldung Gedanken über die Bezahlung. Spätestens bei Antritt der Prüfung muss die Abschlussrechnung bezahlt sein.